Die mit dem 12. Änderungsgesetz zum SGB II in Kraft getretenen Änderungen betreffen viele Einzelbereiche. Unter anderem sind eine sechsmonatige Vertrauenszeit und eine zweijährige Karenzzeit für Unterkunftskosten und Vermögen sowie ab Mitte 2023 der Kooperationsplan eingeführt. Mit der konkreten und praktischen Umsetzung dieser Änderungen und der aktuell für 2024 und 2025 geplanten weiteren Anpassungen / Rücknahmen von Änderungen sind die Jobcenter über ihre Alltagsaufgaben hinaus stark belastet.
Um die Mitarbeitenden der Jobcenter in Leistungs- sowie Beratungsabteilungen auf diesem Weg zu unterstützen, bieten wir eine Reihe von Seminaren an, die von unseren erfahrenen Referent*innen mit ständigem Kontakt zum Praxisalltag von Jobcentern durchgeführt werden.
09:00 - 15:00
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Grundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung
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09:00 - 12:00
Ausgewählte Probleme der Einkommensanrechnung für Selbständige im SGB II
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09:00 - 16:00
15:00 - 16:30
Leistungsminderungen bei Totalverweigerung („Supersanktionen“)
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09:00 - 16:00
09:00 - 12:00
Ausgewählte Probleme der Vermögensanrechnung nach Inkrafttreten des 12. Änderungsgesetz zum SGB II und weiterer geplanter Anpassungen
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Die Erreichbarkeit nach § 7b SGB II und nach der Erreichbarkeitsverordnung
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Ersatzansprüche nach §§ 34, 34a SGB II erkennen, prüfen und gerichtsfest geltend machen
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Leistungsminderungen (Sanktionen) nach dem SGB II: Die Rechtslage ab dem 01.01.2023
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