
Online-Seminare für Jugendämter
Das Fortbildungsprogramm mit der Referentin Dr. Alexandra Reichel
Dr. Alexandra Reichel ist seit 2008 Richterin am Amtsgericht Hamburg.
Frau Dr. Reichel ist gelernte Mediatorin und hat zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, Urteils- und Buchbesprechungen veröffentlicht. Zudem kommentiert sie im Beck OGK die Paragraphen zum Umgangsrecht sowie im Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, den Bereich der Elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Neben ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg und an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist sie u.a.

Familienrechtliche Unterhaltsberechnungen
am 04.10.23 von 08:30 bis 15:00
Kaum ein Bereich im Familienrecht ist so komplex wie das Unterhaltsrecht. Zahlreiche Faktoren können Einfluss auf eine Unterhaltsberechnung nehmen, so dass eine jede Unterhaltsberechnung viele Fallstricke birgt.
Zum Verständnis der familienrechtlichen Problematik werden folgende Punkte vertieft:
- Erläuterung der einzelnen Unterhaltstatbestände
- Betrachtung von Fallkonstellationen, in denen eine Unterhaltsberechnung notwendig
- Erläuterung der familienrechtlichen und -gerichtlichen Hintergründe
Das Seminar betrachtet die Berechnung von Kindesunterhalt in den möglichen Konstellationen. Bei mehreren Kindern stellt sich die Frage, wie die Kinder im Verhältnis zueinander in unterhaltsrechtlicher Hinsicht zu behandeln sind. Weiter werden die Schwierigkeiten betrachtet, die auftreten soweit noch ein Unterhaltsanspruch eines oder mehrerer Elternteile hinzukommt. Schließlich folgt noch ein Überblick über die Kosten des Umgangs auf den Unterhalt.
Ziel: Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Vormundschaften und Beistandschaften in die Lage versetzt werden Unterhaltsberechnungen zu verstehen und zu fertigen. Es soll ein Verständnis für die rechtlichen Schwierigkeiten und Besonderheiten von Unterhaltsberechnungen gegeben werden. Die erarbeiteten Berechnungen sollen jeweils juristisch vertretbar präsentiert werden können. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglich sind. Hier gilt es die Probleme zu erkennen.
In zahlreichen Fallbeispielen wird die Berechnung der einzelnen Unterhaltstatbestände dargestellt. Es wird erläutert, welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang bei derPrüfungundBerechnungeinesAnspruchszuberücksichtigensind.EsgiltdieFertigkeitder Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungenzuerarbeiten.
Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.
Mitarbeitende in den Sozialämtern
08:30 | Begrüßung und Einführung |
08:45 | Einleitung und Überblick Das Unterhaltsrecht im Familienrecht, Unterhaltstatbestände, allgemeine Prüfungsreihenfolge |
10:30 | Kindesunterhalt eines minderjährigen Kindes, eines volljährigen privilegierten Kindes, eines volljährigen nicht privilegierten Kindes |
13:00 – 13:30 | Mittagspause |
13.30 | Fortsetzung Kindesunterhalt (anhand zahlreicher Fallbeispiele) |
15:00 | Ende des Seminars |
Das Wechselmodell
am 09.11.23 von 08:30 bis 15:00
Das immer mehr gelebte Wechselmodell kann im Rahmen der Unterhaltsberechnung an mehreren Stellen eine zentrale Rolle spielen und zu berücksichtigen sein. Zunächst ist ein Überblick über das Wechselmodell und seine Auswirkungen erforderlich, um sodann beurteilen zu können in welcher Höhe von wem ein Anspruch auf Unterhalt besteht.
Das Seminar gibt einen systematischen Überblick über das Wechselmodell und die damit im Zusammenhang stehenden Unterhaltsberechnungen. Es wird betrachtet, wie die jeweilige Unterhaltsberechnung zu erfolgen hat und wie sich das Wechselmodell zu Mehr- und Sonderbedarfen sowie Umgangskosten verhält. Zudem werden etwaige Probleme bei Leistungsbezug eines oder beider Elternteile in den Blick genommen. Eine familienrechtlich abgesicherte Unterhaltsberechnung hilft unnötige Gerichtsverfahren und – kosten zu vermeiden.
Ziel: Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Vormundschaften und Beistandschaften in die Lage versetzt werden Wechselmodellberechnungen zu verstehen und zu fertigen. In zahlreichen Fallbeispielen wird ein Verständnis für die rechtlichen Schwierigkeiten und Besonderheiten dieser in der Praxis zunehmend praktizierten Form des Zusammenlebens gegeben. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglichsind. Hier gilt es die Fertigkeit der Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungen zu erarbeiten.
Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.
Die Teilnehmenden erhalten Unterlagen vorab, um sich effizient auf das Seminar vorbereiten zu können.
08:30 | Begrüßung und Einführung |
09:00 | Einleitung und Überblick Wechselmodell, Recht und Pflicht |
10:30 | Wechselmodell und Unterhaltsrecht Wechselmodell und Sorgerecht, Wechselmodell und Umgangsrecht und die jeweiligen Unterhaltsberechnungen |
13:00 – 13:30 | Mittagspause |
13:30 | Fortsetzung Wechselmodell und Unterhaltsrecht anhand zahlreicher Fallbeispiele |
14:15 | Kosten des Wechselmodells anhand zahlreicher Fallbeispiele |
15:00 | Ende des Seminars |
Unterhaltsrechtliche Einkommensberechnungen – das bereinigte Nettoeinkommen
am 21.06.23 von 08:30 bis 15 Uhr
Das Familienrecht umfasst mehr als 600 Paragraphen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dürfte damit eines der umfangreichsten Rechtsgebiete überhaupt sein. Die Berechnung von Unterhalt – genauer gesagt das Errechnen der einzelnen Unterhaltsansprüche – stellt die Professionellen vor zahlreiche Herausforderungen. Jährlich erscheinen neue Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte und die Kindesunterhaltstabellen (Bsp. Düsseldorfer Tabelle) werden angepasst. Dies erfordert eine fortlaufende Beschäftigung mit der Thematik und eine ununterbrochene Aktualisierung. Damit nicht genug, stellt die Ermittlung des für die Unterhaltsberechnung erforderlichen bereinigten Nettoeinkommens alle Praktiker vor große Schwierigkeiten, da schematische Ansätze nicht zu Lösungen führen.
Im Seminar werden daher wichtige Aspekte eingehend behandelt:
- Was ist die Grundlage für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen
- Unterscheidung zwischen Einkommen selbständig Tätiger und nicht selbständig Tätiger
- Ermittlung des relevanten Nettoeinkommens Selbständiger unter Betrachtung steuerrechtlicher Aspekte und entsprechender Abzugspositionen
- Wohnvorteil ersparte Aufwendungen als für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens relevante Aspekte
- Weitere mögliche Abzugspositionen wie berufsbedingte Aufwendungen, Krankenkassenkosten, Altersvorsorge, Schulden
- Besonderheiten des Einzelfalles im Rahmen der Berechnung
Ziel: Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Vormundschaften und Beistandschaften in die Lage versetzt werden das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Es soll ein Verständnis für den rechtlichen Rahmen von Unterhaltsberechnungen gegeben werden. Die gefundenen Positionen sollen jeweils juristisch vertretbar präsentiert werden können. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglich sind.
In zahlreichen Fallbeispielen wird ein Überblick über die einzelnen möglichen Zurechnungs- bzw. Abzugspositionen gegeben. Es wird erläutert, welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang bei der Prüfung und Berechnung eines Leistungsanspruchs zu berücksichtigen sind. Es gilt die Fertigkeit der Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungen zu erarbeiten.
Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.
08:30 | Begrüßung und Vorstellung |
09:00 | Einleitung und Überblick |
10:00 | Einkunftsarten, Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit, Brutto-Netto-Berechnung |
11:30 | Die einzelnen Abzugspositionen: Berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten, Altersvorsorge, Ersparte Aufwendungen, Doppelte Haushaltsführung, Firmenwagen, Wohnvorteil, Abfindungen, Schulden u.v.m. – anhand zahlreicher Fallbeispiele |
13:00 – 13:30 | Pause |
13:30 | Fortsetzung: Abzugspositionen |
15:00 | Ende des Seminars |
Erwirkung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln I – Einführung
am 27.06.23 von 08:30 bis 15:00
Die Beistandschaft vertritt das Kind im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Problematisch wird es, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den Aufforderungen der Beistandschaft nachkommt oder sich anwaltlich vertreten lässt. In diesen Fällen ist müssen die Unterhaltsansprüche des Kindes gerichtlich durchgesetzt werden. Durch das Seminar soll Mitarbeiter*innen der Jugendämter ein Verständnis für die Schritte und Abläufe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen vermittelt werden. Die Anrufung des Gerichts wird ohne Hindernisse möglich.
Im Seminar werden daher anhand zahlreicher Fallbeispiele alle wichtigen rechtlichen Voraussetzungen und Aspekte sowie verfahrensrechtliche Probleme erörtert und diskutiert. Hierzu gehören u.a.:
· Unterhaltsberechnung und schlüssiger Antrag
· Rechtstitel
· Das familiengerichtliche Verfahren: Zuständigkeit, Verfahrensarten, Abläufe
· Verfahrens- und Kostenrechtliche Probleme: Zustellung, Nebenintervention
· Stufenanträge
Es gilt die Fähigkeit der Teilnehmer*innen zu schulen, mögliche Probleme, Fristen und Zeiträume zu erkennen, einschätzen zu lernen, um berechtigte Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) bereitzuhalten.
08:30 | Begrüßung und Einführung |
09:00 | Unterhaltsberechnung und schlüssiger Antrag |
10:00 | Das familiengerichtliche Verfahren |
13:00 – 13:30 | Pause |
13:30 | Verfahrens – und kostenrechtliche Probleme |
14:00 | Erlangung eines Titels und Vollstreckung (wer ist wann antragsberechtigt?) · Abänderungsverfahren · Erwirkung eines Mahnbescheides |
15:00 | Ende des Seminars |
Erwirkung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln II – Vertiefung
am 05.07.23 von 08:30 bis 15:00
Die Beistandschaft vertritt das Kind im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Problematisch wird es, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den Aufforderungen der Beistandschaft nachkommt oder sich anwaltlich vertreten lässt. In diesen Fällen ist müssen die Unterhaltsansprüche des Kindes gerichtlich durchgesetzt werden. Durch das Seminar soll Mitarbeiter*innen der Jugendämter ein Verständnis für die Schritte und Abläufe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen vermittelt werden. Die Anrufung des Gerichts wird ohne Hindernisse möglich.
Im Seminar werden daher anhand zahlreicher Fallbeispiele alle wichtigen rechtlichen Voraussetzungen und Aspekte sowie verfahrensrechtliche Probleme erörtert und diskutiert. Hierzu gehören u.a.:
· Befangenheit des Gerichts
· Gesetzlicher Forderungsübergang und Leistungen mit befreiender Wirkung
· Aktivlegitimation
· Erwirkung eines Titels und seine Vollstreckung
· Bestimmtheit eines Titels; Herausgabe eines Titels
· Abänderungsverfahren, Erwirken eines Mahnbescheides / Vollstreckungsbescheides
Es gilt die Fähigkeit der Teilnehmer*innen zu schulen, mögliche Probleme, Fristen und Zeiträume zu erkennen, einschätzen zu lernen, um berechtigte Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Teilnehmer werden gebeten, sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) bereitzuhalten.
08:30 | Begrüßung und Einführung |
09:00 | Schlüssige Darstellung der Unterhaltsberechnung |
10:00 | Besonderheiten des familiengerichtlichen Verfahrens |
13:00 – 13:30 | Pause |
13:30 | Verfahrens – und kostenrechtliche Probleme |
14:00 | Erwirkung eines Titels und Vollstreckung |
15:00 | Ende des Seminars |