Online-Seminare für Jugendämter

Das Fortbildungsprogramm mit der Referentin Dr. Alexandra Reichel

Dr. Alexandra Reichel ist seit 2008 Richterin am Amtsgericht Hamburg.

Frau Dr. Reichel ist gelernte Mediatorin und hat zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, Urteils- und Buchbesprechungen veröffentlicht. Zudem kommentiert sie im Beck OGK die Paragraphen zum Umgangsrecht sowie im Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, den Bereich der Elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Neben ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg und an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist sie u.a. 

Familienrechtliche Unterhaltsberechnungen

am 04.10.23 von 08:30 bis 15:00

Kaum ein Bereich im Familienrecht ist so komplex wie das Unterhaltsrecht. Zahlreiche Faktoren können Einfluss auf eine Unterhaltsberechnung nehmen, so dass eine jede Unterhaltsberechnung viele Fallstricke birgt.

Zum Verständnis der familienrechtlichen Problematik werden folgende Punkte vertieft:

  • Erläuterung der einzelnen Unterhaltstatbestände
  • Betrachtung von Fallkonstellationen, in denen eine Unterhaltsberechnung notwendig
  • Erläuterung der familienrechtlichen und -gerichtlichen Hintergründe

Das Seminar betrachtet die Berechnung von Kindesunterhalt in den möglichen Konstellationen. Bei mehreren Kindern stellt sich die Frage, wie die Kinder im Verhältnis zueinander in unterhaltsrechtlicher Hinsicht zu behandeln sind. Weiter werden die Schwierigkeiten betrachtet, die auftreten soweit noch ein Unterhaltsanspruch eines oder mehrerer Elternteile hinzukommt. Schließlich folgt noch ein Überblick über die Kosten des Umgangs auf den Unterhalt.

Ziel: Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Vormundschaften und Beistandschaften in die Lage versetzt werden Unterhaltsberechnungen zu verstehen und zu fertigen.  Es soll ein Verständnis für die rechtlichen Schwierigkeiten und Besonderheiten von Unterhaltsberechnungen gegeben werden. Die erarbeiteten Berechnungen sollen jeweils juristisch vertretbar präsentiert werden können. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglich sind. Hier gilt es die Probleme zu erkennen.

In zahlreichen Fallbeispielen wird die Berechnung der einzelnen Unterhaltstatbestände dargestellt. Es wird erläutert, welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang bei  derPrüfungundBerechnungeinesAnspruchszuberücksichtigensind.EsgiltdieFertigkeitder Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungenzuerarbeiten.

Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.

Mitarbeitende in den Sozialämtern

08:30

Begrüßung und Einführung

08:45

Einleitung und Überblick

Das Unterhaltsrecht im Familienrecht, Unterhaltstatbestände, allgemeine Prüfungsreihenfolge

10:30

Kindesunterhalt

eines minderjährigen Kindes, eines volljährigen privilegierten Kindes, eines volljährigen nicht privilegierten Kindes

13:00 – 13:30

Mittagspause

13.30

Fortsetzung Kindesunterhalt (anhand zahlreicher Fallbeispiele)

15:00

Ende des Seminars

Das Wechselmodell

am 09.11.23 von 08:30 bis 15:00

Das immer mehr gelebte Wechselmodell kann im Rahmen der Unterhaltsberechnung an mehreren Stellen eine zentrale Rolle spielen und zu berücksichtigen sein. Zunächst ist ein Überblick über das  Wechselmodell und seine Auswirkungen erforderlich, um sodann beurteilen zu können in welcher Höhe von wem ein Anspruch auf Unterhalt besteht.

Das Seminar gibt einen systematischen Überblick über das Wechselmodell und die damit im Zusammenhang stehenden Unterhaltsberechnungen. Es wird betrachtet, wie die jeweilige Unterhaltsberechnung zu erfolgen hat und wie sich das Wechselmodell zu Mehr- und Sonderbedarfen sowie Umgangskosten verhält. Zudem werden etwaige Probleme bei Leistungsbezug eines oder beider Elternteile in den Blick genommen. Eine familienrechtlich abgesicherte Unterhaltsberechnung hilft unnötige Gerichtsverfahren und – kosten zu vermeiden.

Ziel: Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Vormundschaften und Beistandschaften in die Lage versetzt werden Wechselmodellberechnungen zu verstehen und zu fertigen.  In zahlreichen Fallbeispielen wird ein Verständnis für die rechtlichen Schwierigkeiten und Besonderheiten dieser in der Praxis zunehmend praktizierten Form des Zusammenlebens gegeben. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglichsind. Hier gilt es die Fertigkeit der Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungen zu erarbeiten.

Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.

Die Teilnehmenden erhalten Unterlagen vorab, um sich effizient auf das Seminar vorbereiten zu können.

08:30

Begrüßung und Einführung

09:00

Einleitung und Überblick

Wechselmodell, Recht und Pflicht

10:30

Wechselmodell und Unterhaltsrecht

Wechselmodell und Sorgerecht, Wechselmodell und Umgangsrecht und die jeweiligen Unterhaltsberechnungen

13:00 – 13:30

Mittagspause

13:30

Fortsetzung Wechselmodell und Unterhaltsrecht

anhand zahlreicher Fallbeispiele

14:15

Kosten des Wechselmodells

anhand zahlreicher Fallbeispiele

15:00

Ende des Seminars

Unterhaltsrechtliche Einkommensberechnungen – das bereinigte Nettoeinkommen

am 21.06.23 von 08:30 bis 15 Uhr

Das Familienrecht umfasst mehr als 600 Paragraphen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dürfte damit eines der umfangreichsten Rechtsgebiete überhaupt sein. Die Berechnung von Unterhalt – genauer gesagt das Errechnen der einzelnen Unterhaltsansprüche – stellt die Professionellen vor zahlreiche Herausforderungen. Jährlich erscheinen neue Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte und die Kindesunterhaltstabellen (Bsp. Düsseldorfer Tabelle) werden angepasst. Dies erfordert eine fortlaufende Beschäftigung mit der Thematik und eine ununterbrochene Aktualisierung. Damit nicht genug, stellt die Ermittlung des für die Unterhaltsberechnung erforderlichen bereinigten Nettoeinkommens alle Praktiker vor große Schwierigkeiten, da schematische Ansätze nicht zu Lösungen führen.

Im Seminar werden daher wichtige Aspekte eingehend behandelt:

  • Was ist die Grundlage für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen
  • Unterscheidung zwischen Einkommen selbständig Tätiger und nicht selbständig Tätiger
  • Ermittlung des     relevanten    Nettoeinkommens    Selbständiger     unter     Betrachtung steuerrechtlicher Aspekte und entsprechender Abzugspositionen
  • Wohnvorteil ersparte Aufwendungen als für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens relevante Aspekte
  • Weitere mögliche             Abzugspositionen           wie        berufsbedingte Aufwendungen, Krankenkassenkosten, Altersvorsorge, Schulden
  • Besonderheiten des Einzelfalles im Rahmen der Berechnung

Ziel: Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Vormundschaften und Beistandschaften in die Lage versetzt werden das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Es soll ein Verständnis für den rechtlichen Rahmen von Unterhaltsberechnungen gegeben werden. Die gefundenen Positionen sollen jeweils juristisch vertretbar präsentiert werden können. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglich sind.

In zahlreichen Fallbeispielen wird ein Überblick über die einzelnen möglichen Zurechnungs- bzw. Abzugspositionen gegeben. Es wird erläutert, welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang bei der Prüfung und Berechnung eines Leistungsanspruchs zu berücksichtigen sind. Es gilt die Fertigkeit der Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungen zu erarbeiten.

Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.

08:30

Begrüßung und Vorstellung

09:00

Einleitung und Überblick

10:00

Einkunftsarten, Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit, Brutto-Netto-Berechnung

 

 

 

11:30

Die einzelnen Abzugspositionen: Berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten,

Altersvorsorge, Ersparte Aufwendungen, Doppelte Haushaltsführung, Firmenwagen, Wohnvorteil, Abfindungen, Schulden u.v.m. – anhand zahlreicher Fallbeispiele

13:00 – 13:30

Pause

13:30

Fortsetzung: Abzugspositionen

15:00

Ende des Seminars

Erwirkung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln I – Einführung

am 27.06.23 von 08:30 bis 15:00

Die Beistandschaft vertritt das Kind im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Problematisch wird es, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den Aufforderungen der Beistandschaft nachkommt oder sich anwaltlich vertreten lässt. In diesen Fällen ist müssen die Unterhaltsansprüche des Kindes gerichtlich durchgesetzt werden. Durch das Seminar soll Mitarbeiter*innen der Jugendämter ein Verständnis für die Schritte und Abläufe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen vermittelt werden. Die Anrufung des Gerichts wird ohne Hindernisse möglich.

Im Seminar werden daher anhand zahlreicher Fallbeispiele alle wichtigen rechtlichen Voraussetzungen und Aspekte sowie verfahrensrechtliche Probleme erörtert und diskutiert. Hierzu gehören u.a.:

·         Unterhaltsberechnung und schlüssiger Antrag

·         Rechtstitel

·         Das familiengerichtliche Verfahren: Zuständigkeit, Verfahrensarten, Abläufe

·         Verfahrens- und Kostenrechtliche Probleme: Zustellung, Nebenintervention

·         Stufenanträge

Es gilt die Fähigkeit der Teilnehmer*innen zu schulen, mögliche Probleme, Fristen und Zeiträume zu erkennen, einschätzen zu lernen, um berechtigte Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) bereitzuhalten.

08:30

Begrüßung und Einführung

09:00

Unterhaltsberechnung und schlüssiger Antrag

10:00

Das familiengerichtliche Verfahren

13:00 – 13:30

Pause

13:30

Verfahrens – und kostenrechtliche Probleme

14:00

Erlangung eines Titels und Vollstreckung (wer ist wann antragsberechtigt?)

·         Abänderungsverfahren

·         Erwirkung eines Mahnbescheides

15:00

Ende des Seminars

Erwirkung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln II – Vertiefung

am 05.07.23 von 08:30 bis 15:00

Die Beistandschaft vertritt das Kind im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Problematisch wird es, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den Aufforderungen der Beistandschaft nachkommt oder sich anwaltlich vertreten lässt. In diesen Fällen ist müssen die Unterhaltsansprüche des Kindes gerichtlich durchgesetzt werden. Durch das Seminar soll Mitarbeiter*innen der Jugendämter ein Verständnis für die Schritte und Abläufe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen vermittelt werden. Die Anrufung des Gerichts wird ohne Hindernisse möglich.

Im Seminar werden daher anhand zahlreicher Fallbeispiele alle wichtigen rechtlichen Voraussetzungen und Aspekte sowie verfahrensrechtliche Probleme erörtert und diskutiert. Hierzu gehören u.a.:

·         Befangenheit des Gerichts

·         Gesetzlicher Forderungsübergang und Leistungen mit befreiender Wirkung

·         Aktivlegitimation

·         Erwirkung eines Titels und seine Vollstreckung

·         Bestimmtheit eines Titels; Herausgabe eines Titels

·         Abänderungsverfahren, Erwirken eines Mahnbescheides / Vollstreckungsbescheides

Es gilt die Fähigkeit der Teilnehmer*innen zu schulen, mögliche Probleme, Fristen und Zeiträume zu erkennen, einschätzen zu lernen, um berechtigte Forderungen erfolgreich durchzusetzen.

Die Teilnehmer werden gebeten, sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) bereitzuhalten.

08:30

Begrüßung und Einführung

09:00

Schlüssige Darstellung der Unterhaltsberechnung

10:00

Besonderheiten des familiengerichtlichen Verfahrens

13:00 – 13:30

Pause

13:30

Verfahrens – und kostenrechtliche Probleme

14:00

Erwirkung eines Titels und Vollstreckung

15:00

Ende des Seminars