
Die Rolle des Wechselmodells vor dem Hintergrund der Leistungsbewilligung nach SGB II
Inhalt
Das immer mehr gelebte Wechselmodell kann im Rahmen der Leistungsbewilligung an mehreren Stellen eine zentrale Rolle spielen und zu berücksichtigen sein. Zunächst ist ein Überblick über das Wechselmodell und seine Auswirkungen im familienrechtlichen Bereich erforderlich, um sodann beurteilen zu können in welcher Höhe von wem ein Anspruch auf Leistungsgewährung besteht. Das Seminar gibt einen systematischen Überblick über das Wechselmodell und die damit im Zusammenhang stehenden Unterhaltsberechnungen. Auf der familienrechtlichen Seite wird betrachtet wie die jeweilige Unterhaltsberechnung zu erfolgen hat und wie sich das Wechselmodell zu Mehr- und Sonderbedarfen sowie Umgangskosten verhält. Auf der anderen Seite werden die sich daraus ergebenden Kostentragungspflichten des Leistungsträgers bei Leistungsbezug eines oder beider Elternteile in den Blick genommen. Eine familienrechtlich abgesicherte Berechnung der zu gewährenden Leistungen hilft unnötige Gerichtsverfahren und -kosten zu vermeiden.
Referentin
Dr. Alexandra Reichel
Programm
09:00 |
Begrüßung und Einführung |
09:30 |
Einleitung und Überblick Wechselmodell, Recht und Pflicht, Wechselmodell und Sorgerecht – in Zeiten von Corona |
10:30 |
Wechselmodell und Umgangsrecht Umgangskosten im Familienrecht, Umgangskosten im SGB II, zeitweise Bedarfsgemeinschaft |
11:30 |
Ende Modul I |
12:30 |
Fortsetzung anhand zahlreicher Fallbeispiele Wechselmodell und Unterhaltsrecht Unterhaltsberechnungen beim Wechselmodell, Wechselmodellbezogene Leistungsgewährung, Auswirkungen der Coronakrise auf den Unterhalt |
13:15 |
Kosten des Wechselmodells bei Zuständigkeit mehrerer Leistungsträger, anhand zahlreicher Fallbeispiele |
16:00 |
Ende Modul II |
Ort
Das Seminar wird in Berlin, Kalckreuthstr. 4, durchgeführt.
Stornierung
Bis zum 01. September 2022 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung bzw. Nichtteilnahme wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Datum: 15. September 2022
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €425,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Berlin Familienrecht
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