Ersatzansprüche nach §§ 34, 34a SGB II erkennen, prüfen und gerichtsfest geltend machen
Inhalt
In der sozialgerichtlichen Praxis offenbaren sich erhebliche Unsicherheiten der Jobcenter bei der Anwendung der Vorschriften des SGB II zu Ersatzansprüchen. Ziel des Seminars ist, anhand von Fallbeispielen die relevanten Probleme zu erörtern und konkrete Lösungsstrategien zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere folgenden Fragen nachgegangen werden:
- Änderungen im Rahmen des 13. Änderungsgesetzes zum SGB II
- In welchen Fällen kommen überhaupt Ersatzansprüche in Betracht?
- Welches Verhältnis besteht zu den Sanktionen und zu Erstattungsansprüchen nach § 50 SGB X?
- Wann liegt ein sozialwidriges Verhalten vor?
- Wann ist ein wichtiger Grund für das Verhalten zu bejahen?
- Wann greift die Härtefallklausel?
- Für welchen Zeitraum ist der Ersatzanspruch geltend zu machen?
- Was ist sonst zu beachten, damit ein Ersatzbescheid einer gerichtlichen Überprüfung standhält?
- Wie kann der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden?
Zielgruppe
Mitarbeitende der Leistungs- und Rechtsabteilungen von Jobcentern
Referent
Wolfgang Spekker ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Nach Stationen ab 1997 bei den Sozialgerichten Oldenburg und Aurich ist er seit 2009 bei der Zweigstelle Bremen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen tätig und seitdem mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst, zunächst als Berichterstatter im 15. Senat und seit 2015 als Vorsitzender des 13. Senats. Nach langjähriger Nebentätigkeit als Prüfer beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen ist er Referent bei Fortbildungsveranstaltungen für Proberichter und Fachautor (Kommentierungen zu den §§ 12a,13,16d und 25 SGB II im Gemeinschaftskommentar zum SGB II [Hrsg.: Dr. Karl-Heinz Hohm]).
Programm
09:00 |
Begrüßung und Einführung |
09:10 |
Abgrenzung von § 34 SGB II und § 34a SGB II |
09:30 |
Tatbestandliche Voraussetzungen des § 34 SGB II anhand von Fallbeispielen |
11:00 |
Umfang des Ersatzanspruchs, Anforderungen an den Ersatzbescheid, Durchsetzung des Anspruchs |
12:30 – 13:30 |
Mittagspause (*Weitere Erholungspausen in Abstimmung zwischen den TN und den Referenten) |
13:30 |
Tatbestandliche Voraussetzungen des § 34a SGB II anhand von Fallbeispielen |
15:00 |
Umfang des Ersatzanspruchs, Anforderungen an den Ersatzbescheid, Durchsetzung des Anspruchs |
16:00 |
Ende der Veranstaltung |
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
-
Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
-
Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
-
Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 30. Januar 2025 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Datum: 6. Februar 2025
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €395,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online SGB II
Weitere Veranstaltungen
09:00 - 16:00
09:00 - 16:00
Vorläufige Leistungsbewilligung und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II unter Berücksichtigung der Bürgergeldreform
Kategorie: Online | noch freie Plätze
09:00 - 16:00
09:00 - 16:00
Grundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und geplanter Änderungen für 2025
Kategorie: Online | noch freie Plätze