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Der Kooperationsplan im SGB II – rechtssicher und praktikabel angewendet

Inhalt

Ab dem 01.07.2023 ist eine weitere Änderung des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten: Statt der bislang vertrauten Eingliederungsvereinbarungen sind dann Kooperationspläne abzuschließen. Laufende Eingliederungsvereinbarungen sind bis Ende 2023 auf Kooperationspläne umzuschreiben.

Alexander Lahne beleuchtet in seinem Seminar, wo die Unterschiede zwischen Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan liegen, welche Arbeitsweisen übernommen werden können und somit im Ergebnis, wie mit dem neuen Integrationsinstrument des Kooperationsplanes in der Praxis umgegangen werden muss.

Referent

Alexander Lahne ist Rechtsassessor (Volljurist), leitet das Sachgebiet „Recht im SGB II“ in einem großen bayerischen Jobcenter und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Widerspruchs- und Klagebearbeitung auf diesem Rechtsgebiet. Darüber hinaus ist er seit Jahren Referent, dies zu verschiedenen Themenkreisen des SGB II und des SGB X. Sein Anliegen ist es dabei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jobcentern unverzichtbares rechtliches Wissen praxisnah, entspannt und anschaulich zu vermitteln bzw. zu erweitern. Von entscheidendem Vorteil ist dabei, dass er selbst Praktiker in einer SGB-II-Behörde ist. Außerdem ist Alexander Lahne Autor bzw. Mitautor einschlägiger Fachliteratur zum SGB II und zum SGB X.

Programm

09:00

Begrüßung, Vorstellung und Einführung

09:15

·         Rechtsgrundlagen

·         Potenzialanalyse

·         Abschluss des Kooperationsplanes

·         Inhalte des Kooperationsplanes

·         Zu vermeidende Inhalte

10:45

Pause

11:00

·         Die Form des Kooperationsplanes

·         Aktualisierung und Fortschreibung

·         „Erste Einladung“ zum Abschluss von Potenzialanalyse und Kooperationsplan

·         Überprüfung der Einhaltung der Absprachen und „Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung“

·         Abgrenzung zur EGV und Fazit

12:00

Ende des Seminars

Technik

Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.

Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:

  • Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
  • Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
  • Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.

  • Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.

  • Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.

  • Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.

  • Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.

Stornierung

Bis zum 08. Januar 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.

Kontakt

Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.


Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

Datum: 15. Januar 2024
Uhrzeit: 09:00 - 12:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Für Neu- und Quereinsteiger