
Sanktionen nach dem SGB II unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
Inhalt
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Sanktionstatbestände es gibt, wie sie sauber auseinandergehalten werden können und welche Besonderheiten jeweils gelten.
Ferner wird besprochen, welche Besonderheiten im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) in der täglichen Praxis der Vermittlungsfachkräfte zu beachten sind.
Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:
- Liegt ein sanktionierbares Meldeversäumnis vor, wenn der Kunde auf eine Einladung hin in der Eingangszone vorspricht, aber nicht beim Vermittler?
- Was gilt es im Bereich der Sanktionen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungs- und Leistungsstelle im Jobcenter zu beachten?
- Kann durch das Tragen unangemessener Bekleidung bei einem Vorstellungsgespräch ein Sanktionstatbestand gegeben sein?
- Liegt ein Sanktionstatbestand vor, wenn ein Kunde seine langjährige Arbeit durch ein Fehlverhalten verloren hat und daher eine Rechtsfolgenbelehrung nie erfolgte?
- Kann ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von einem Meldetermin allein durch das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden?
- Wie wirkt ein Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid?
Der Referent stellt praxisrelevante Urteile vor, die z. B. zur Vermeidung von Widersprüchen zitiert werden können und diskutiert mit den Teilnehmenden Fälle der täglichen Praxis vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Thematik und zeigt entsprechende Lösungswege auf. Der Praxis- und Aktualitätsbezug ermöglicht den flexiblen Einstieg und Übergang in Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Wir bitten die Teilnehmenden Ihre eigenen Exemplare der einschlägigen Gesetzestexte (SGB I, II, III, X) sowie Haftzettel und Textmarker mitzubringen.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Vermittlungs- und Leistungsstelle im Jobcenter
Programm
09:00 Uhr: Begrüßung und Einführung
09:30 Uhr: Die Sanktionstatbestände
Sanktionen nach § 31 Abs. 1, 2 SGB II („große“ Sanktionen)
- Verstoß gegen Pflichten aus EGV/Ersatz-VA (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II)
- Nichtaufnahme/Abbruch Arbeit, Ausbildung, AGH usw. (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II)
- Maßnahmen: Teilnahmevereitelung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGBII)
- Sperrzeittatbestände (§ 31 Abs. 2 Nr. 3, 4 SGB II)
Sanktionen nach § 32 SGB II („kleine“ Sanktionen): Meldeversäumnisse
11:00 Uhr: Kaffeepause
11:15 Uhr: „Wichtiger Grund“ als Gegenprüfung (für „große“ und „kleine“ Sanktionen)
Sodann: Die Härtefallprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
12:15 Uhr: Mittagspause
13:00 Uhr: Das ordnungsgemäße Verfahren
- Die Rechtsfolgenbelehrung: Form und Anforderungen
- Zeitnahe Umsetzung der Sanktion
14:30 Uhr: Kaffeepause
14:45 Uhr: Rechtsfolgen der Sanktionierung
- Minderung der Leistungen
- Beginn und Dauer des Sanktionszeitraumes
- Wohlverhaltensprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
- Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Bereich des Sanktionsrechts und ihre Wirkung
- Besondere Rechtsfolgen für LE U25
16:00 Uhr: Ende der Veranstaltung
Referent
Alexander Lahne ist Rechtsassessor (Volljurist) und leitet das Sachgebiet „Recht im SGB II“ in einem großen bayerischen Jobcenter. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Widerspruchs- und Klagebearbeitung von SGB-II-Angelegenheiten und ist darüber hinaus erfahrener Referent mit ständigem Kontakt zum Praxisalltag von Jobcentern. Sein Anliegen ist es, den Fachkräften in Jobcentern unverzichtbares rechtliches Wissen praxisnah, entspannt und anschaulich zu vermitteln bzw. dieses zu erweitern.
Außerdem ist er Autor und Mitautor einschlägiger Fachliteratur zum SGB II. So verfasste er die Kommentierungen zu den §§ 14 (= Grundsatz des Förderns) und 15 SGB II (= Eingliederungsvereinbarungen) des Gemeinschaftskommentares zum SGB II des Luchterhand-Verlages (Hrsg.: Dr. Karl-Heinz Hohm) und mehrere Fachaufsätze.
Technik
Sie erhalten eine gesonderte Email-Einladung über das Tool „GoToMeeting“ in der Sie ein Kennwort für den Zugang zum Webinar bzw. einen Zugangscode finden sowie eine Email mit den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: https://global.gotomeeting.com/install/487068245
- Das Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden über das eine Verbindung zu „GoToMeeting“ herstellbar ist. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
- Es ist auch möglich, sich per Direkteinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen
- Für die bessere Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
- Schaffen Sie am besten eine neutrale und ungestörte Arbeitsumgebung und beleuchten sie ihren Seminarplatz möglichst diffus (z.B. Deckenlicht von oben) um keine scharfen Schatten oder Lichteffekte zu bekommen.
- Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen
vertraut, bevor Sie auf „Ich bin bereit“ schalten. - Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
Stornierung
Bis zum 17. März 2022 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Datum: 24. März 2022
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online SGB II
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Buchungen
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