
Schnittstellen zwischen SGB II und Familienrecht im Bereich Unterhalt, Umgang, Mehr- und Sonderbedarfe etc.
Inhalt
Zahlreiche Aspekte des Familienrechts können Einfluss auf eine Leistungsberechnung nach dem SGB II nehmen. Steht ein Kind im familienrechtlichen Sinne im Leistungsbezug, können sich daraus resultierende Ansprüche gegen Dritte ergeben. Je nach den Umständen des Einzelfalles, kann bei getrenntlebenden Eltern eine Unterhaltspflicht der Eltern für ihr Kind bestehen – insbesondere können Ansprüche auf Sonder- und Mehrbedarfe bestehen, wie z.B. die Kosten für eine neue Sehhilfe, Nachhilfeunterricht oder Klassenreisen. Leben getrenntlebende Kindeseltern das Wechselmodell, ergeben sich zahlreiche praktische Fragen, die z.B. den Leistungsanspruch des einzelnen erhöhen können. Ein weiteres Problem stellen die Kosten des Umgangs.
In Höhe des Anspruchs des Kindes gehen die Ansprüche auf den Leistungsträger über. In einem ersten Schritt gilt es diese Ansprüche zu erkennen, um sie sodann gegebenenfalls weiterverfolgen zu können. Folgende Probleme können eine Rolle spielen: Getrenntleben von Partnern, Ansprüche nach ihrer Trennung und Scheidung – insbesondere Unterhaltsansprüche (Berechnung der Höhe, familienrechtliche Erwerbsobliegenheit, Verwirkung, Befristung, Begrenzung, Alleinerziehendenmehrbedarf, übergegangene Ansprüche etc.). Gegebenenfalls können Zugewinnausgleichsansprüche bestehen, die sich auf die Leistungen aus dem SGB II auswirken.
Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) bereitzuhalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Unterhalts- sowie der Leistungs- und Widerspruchabteilungen von Jobcentern.
Programm
08:30 |
Begrüßung und Einführung |
09:00 |
Einleitung und Überblick – Berührungspunkte SGB II und Familienrecht, Getrenntleben von Paaren (Bedarfsgemeinschaft / Trennungsjahr / Alleinerziehenden -mehrbedarf); Ansprüche nach Trennung und Scheidung, aus Zugewinnausgleich |
10:30 |
Das Kind in der Bedarfsgemeinschaft, im eigenen Hausstand, Unterhaltspflicht der Eltern, im Wechselmodell |
11:00 |
Unterhaltsansprüche und Leistungsbezug – Das Unterhaltsrecht im Familienrecht, Elternunterhalt, Kindesunterhalt und Unterhaltspflicht der Kindeseltern, Partnerunterhalt, Unterhaltstatbestände anhand zahlreicher Fallbeispiele |
13:00 – 13:30 |
Pause |
13:30 |
Fortsetzung: Unterhaltsansprüche und Leistungsbezug |
14:15 |
Kosten des Umgangs und Leistungsbezug bzw. familienrechtlicher Unterhaltsanspruch im Wechselmodell, bei Zuständigkeit mehrerer Leistungsträger anhand zahlreicher Fallbeispiele |
15:00 |
Ende des Seminars |
Referentin
Dr. Alexandra Reichel ist seit 2008 Richterin am Amtsgericht Hamburg.
Frau Dr. Reichel ist gelernte Mediatorin und hat zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, Urteils- und Buchbesprechungen veröffentlicht. Zudem kommentiert sie im Beck OGK die Paragraphen zum Umgangsrecht sowie im Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, den Bereich der Elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Neben ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg und an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist sie u.a.
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
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Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
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Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
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Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 26. Oktober 2023 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung bzw. Nichtteilnahme wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Datum: 2. November 2023
Uhrzeit: 08:30 - 15:00
Tagungsgebühr: €395,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Familienrecht
Weitere Veranstaltungen
08:30 - 15:00
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