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Vorläufige Leistungsbewilligung und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II unter Berücksichtigung der Bürgergeldreform

Inhalt

Im Bereich des SGB II ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Entscheidung über den Leistungsanspruch zeitnah nach Antragsstellung erfolgt, da es sich um verfassungsrechtlich geschützte Leistungen handelt. Große Relevanz hat in diesem Zusammenhang die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach § 41a SGB II. Die Anwendung dieser Spezialregelung einschließlich der Sonderregelungen in § 67 SGB II (Covid 19-Regelung) wirft zahlreiche komplexe Rechtsfragen auf. Anhand von Fallbeispielen und Fragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen wird besonderen Wert auf eine lösungsorientierte Diskussion gelegt. Ergänzend wird auch die Problematik einer von § 41a SGB II zu unterscheidenden “vorläufigen Leistungsgewährung” aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes behandelt.

Die Teilnehmenden erhalten Unterlagen vorab, um sich auf das Seminar vorbereiten zu können.

Programm

09:00 Begrüßung und Einführung
09:15 Die vorläufige  Leistungsbewilligung
• Zweck der vorläufigen Bewilligung
• Rechtsgrundlagen, Leistungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen
• Form und Inhalt der vorläufigen Entscheidung, Regelung und Begründung der Vorläufigkeit
• Bindungswirkung und Änderung der vorläufigen Entscheidung; Möglichkeiten der (rückwirkenden) Aufhebung
10:45 Die abschließende Leistungsbewilligung Zeitpunkt und Mitwirkungspflichten Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen Bestimmtheit des Bescheides
Fiktionswirkung
12:00 – 13:00 Pause
13:00 Verfahrensrechtliche Probleme im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
• Anhörung
• Gegenstand des Verfahrens (§§ 86, 96 SGG)
• Rechtsschutz gegen vorläufige und abschließende Entscheidungen
15:00 Vorläufige Leistungsgewährung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
• Abgrenzung zu § 41a SGB II
• Probleme von Ausführungsbescheiden
• Rechtsmittel gegen vorläufige Entscheidungen des Sozialgerichts
• Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
16:00 Ende der Veranstaltung

Referentin

Dr. jur. Andrea Loose

Technik

Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.

Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:

  • Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
  • Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
  • Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.

  • Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.

  • Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.

  • Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.

  • Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.

Stornierung

Bis zum 15. Januar 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.

Kontakt

Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.


Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

Datum: 22. Januar 2024
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online SGB II

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