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Ermessensentscheidungen im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Inhalt

Das SGB II sieht in verschiedenen Vorschriften die Ausübung von Ermessen durch die Jobcenter vor. So sind die Leistungen zur Eingliederung nach den §§ 16 ff. SGB II durchgehend als Ermessenleistungen ausgestaltet, aber auch bei den passiven Leistungen finden sich Ermessensvorschriften, etwa bei der Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II oder von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II. Auch die Aufforderung der Leistungsberechtigten zur Beantragung einer vorrangigen Leistung nach § 5 Abs. 3 SGB II erfordert die Ausübung von Ermessen, ebenso wie die Aufrechnung nach § 43 SGB II.

Ausgesprochen praxisrelevant ist ferner die Versagung oder Entziehung von Leistungen nach § 66 SGB I, die ebenfalls eine ordnungsgemäße Ermessenausübung voraussetzt. In der gerichtlichen Praxis offenbaren sich insoweit erhebliche Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden.

Das Kurz-Seminar soll anhand von Praxisbeispielen den Ermessensbegriff erläutern – auch in Abgrenzung zum Rechtsbegriff des Beurteilungsspielraums – und häufige (aber vermeidbare) Ermessensfehler aufzeigen. Ferner sollen die Unterschiede zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen dargestellt und Fallgestaltungen für eine sog. Ermessensreduzierung auf Null besprochen werden. Es besteht die Gelegenheit zur Diskussion sowie für Fragen an den Referenten.

Ziel

Richtige Ausübung von Ermessen im Einzelfall, Vermeidung von Ermessensfehlern.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der Leistungsabteilungen und Widerspruchsstellen der Jobcenter

Referent

Wolfgang Spekker ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Nach Stationen ab 1997 bei den Sozialgerichten Oldenburg und Aurich ist er seit 2009 bei der Zweigstelle Bremen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen tätig und seitdem mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst, zunächst als Berichterstatter im 15. Senat und seit 2015 als Vorsitzender des 13. Senats. Nach langjähriger Nebentätigkeit als Prüfer beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen ist er Referent bei Fortbildungsveranstaltungen für Proberichter und Fachautor (Kommentierungen zu den §§ 12a,13,16d und 25 SGB II im Gemeinschaftskommentar zum SGB II [Hrsg.: Dr. Karl-Heinz Hohm]).  

Programm

09:00

Begrüßung und Einführung

09:15

Erläuterung des Ermessensbegriffs

10:30

Pause

10:50

Ordnungsgemäße Ermessensausübung und Vermeidung von Ermessensfehlern

12:00

Ende der Veranstaltung

Technik

Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.

Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:

  • Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
  • Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
  • Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.

  • Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.

  • Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.

  • Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.

  • Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.

Stornierung

Bis zum 11. Dezember 2025 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.

Kontakt

Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.


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    Datum: 18. Dezember 2025
    Uhrzeit: 09:00 - 12:00
    Tagungsgebühr: €269,00 zzgl. Umsatzsteuer
    Kategorie: Online SGB II

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