Die elektronische Kommunikation im gerichtlichen Verfahren sowie im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
Inhalt
Seit dem 1. Januar 2022 sind Schriftsätze und Anlagen im gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument zu übermitteln. Damit besteht eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs auch für Jobcenter und Sozialbehörden. Die Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Fax ist nicht mehr zulässig. Auch im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren nimmt die elektronische Kommunikation zu, wobei die Regelungen nicht so umfassend sind, wie für das gerichtliche Verfahren.
In dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und Voraussetzungen der elektronischen Kommunikation sowie die hierzu vorliegende aktuelle Rechtsprechung.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilungen, der Widerspruchstellen und Klagesachbearbeiter der Jobcenter und Sozialbehörden
Ziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr und können in den Verfahren im Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klage-/ Berufungsverfahren ihre Kenntnisse nutzen.
Referent
Mike Witt ist Direktor des Sozialgerichts Lüneburg. Er bearbeitet Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Krankenversicherungsrecht. Zuvor war er Richter am Landesozialgericht und neben der richterlichen Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung u.a. für die Fortbildung der Richterinnen und Richter, die interne Organisation und für IT-Themen zuständig. Er übernahm die Projektleitung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit und leitet derzeit die Projekte zur Einführung der elektronischen Gerichtakte und der elektronischen Akte in der Verwaltung der niedersächsischen Sozialgerichte.
Programm
09:00 |
Begrüßung und Einführung |
09:15 |
· Elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten und sichere Übermittlungswege · das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) und das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) · Form- und Fristanforderungen · Signaturen · Übermittlungsfehler/Übermittlungsprobleme · Prüfprotokoll/Transfervermerk/Prüfvermerk · Elektronische Kommunikation im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren · Rechtsbehelfsbelehrungen |
12:00 |
Ende der Veranstaltung |
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
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Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
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Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
-
Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 23. Januar 2025 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Datum: 30. Januar 2025
Uhrzeit: 09:00 - 12:00
Tagungsgebühr: €269,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Digitalisierung
Weitere Veranstaltungen
09:00 - 16:00
09:00 - 16:00
Vorläufige Leistungsbewilligung und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II unter Berücksichtigung der Bürgergeldreform
Kategorie: Online | noch freie Plätze
09:00 - 16:00
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Grundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und geplanter Änderungen für 2025
Kategorie: Online | noch freie Plätze