Meldeversäumnisse im SGB II: Die neue Rechtslage und ihre praktische Umsetzung
Inhalt
Rund 85 % aller Leistungsminderungen im SGB II betreffen Meldeversäumnisse. Mit der zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen neuen Rechtslage durch das 13. Änderungsgesetz zum SGB II ergeben sich für Mitarbeitende in Jobcentern neue Anforderungen in der praktischen Anwendung. Während ein erstes Meldeversäumnis grundsätzlich ohne Leistungsminderung bleibt, kann jede weitere versäumte Terminswahrnehmung eine Minderung nach sich ziehen. Gleichzeitig sind die einzelnen Meldeversäumnisse für die Zählwirkung der Fiktion der Nichterreichbarkeit bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen relevant.
Das Seminar bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen klar strukturierten Überblick über die neuen Regelungen zu Meldeversäumnissen im SGB II. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen an eine wirksame Meldeaufforderung, mögliche Ausschlussgründe für Leistungsminderungen (etwa ein wichtiger Grund oder eine außergewöhnliche Härte), die Rechtsfolgen des Meldeversäumnisses sowie zentrale Verfahrensfragen für eine rechtssichere Umsetzung in der Praxis.
Der Gesetzestext des SGB II (nach der geänderten Fassung) ist (online oder in Papierform) bereitzuhalten
Zielgruppe
Mitarbeitende aus allen Bereichen des Jobcenters (z. B. Integrationskräfte / Mitarbeitende aus dem Leistungsbereich, aus der Eingangszone, aus der Widerspruchsstelle sowie die Klagesachbearbeitung)
Ziel
Die Teilnehmenden können die gesetzlichen Regelungen anforderungsgerecht umsetzen.
Programm
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09:00 |
Begrüßung und Einführung |
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09:15 |
§ Voraussetzungen für eine Leistungsminderung nach § 32 Abs. 1 SGB II § Wirksame Meldeaufforderung und Meldezwecke § Die Rechtsfolgenbelehrung: Form und Anforderungen § Meldeversäumnis § Keine Leistungsminderung trotz Meldeversäumnis o Wichtiger Grund o Außergewöhnliche Härte im Einzelfall § Anhörung und persönliche Anhörung § Anhaltspunkte für psychische Erkrankungen § Rechtsfolgen eines Meldeversäumnisses o Keine Minderung o Verpflichtung durch Verwaltungsakt o Verpflichtung zu ärztlichem oder psychologischen Untersuchungstermin o Minderung bei wiederholtem Meldeversäumnis o Beginn, Dauer und Höhe der Leistungsminderung o Zählwirkung o Entfall des Leistungsanspruchs bei Meldeversäumnis § Anforderungen an den Verwaltungsakt, Bekanntgabe und Wirksamkeit § Auswirkungen einer Leistungsminderung § Reaktionen des Leistungsberechtigten |
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12:00 |
Ende der Veranstaltung |
Referent
Mike Witt ist Direktor des Sozialgerichts Lüneburg. Er bearbeitet u.a. Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Krankenversicherungsrechts. Zuvor war er Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und neben der richterlichen Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung u.a. für die Fortbildung der Richterinnen und Richter, die interne Organisation, den Datenschutz und für IT-Themen (Einführung eAkte) zuständig. Zuletzt arbeitete er in KI-Projekten der Gerichtsbarkeit mit. Er kommentiert im Juris-Praxis-Kommentar ERV.
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
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Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
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Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
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Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 19. November 2026 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Datum: 1. Dezember 2026
Uhrzeit: 09:00 - 12:00
Tagungsgebühr: €269,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Neu
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09:00 - 12:00