Unterhaltsrechtliche Einkommensberechnungen – das bereinigte Nettoeinkommen
Inhalt
Das Familienrecht umfasst mehr als 600 Paragraphen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dürfte damit eines der umfangreichsten Rechtsgebiete überhaupt sein. Die Berechnung von Unterhalt – genauer gesagt das Errechnen der einzelnen Unterhaltsansprüche – stellt die Professionellen vor zahlreiche Herausforderungen. Jährlich erscheinen neue Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte und die Kindesunterhaltstabellen (Bsp. Düsseldorfer Tabelle) werden angepasst. Dies erfordert eine fortlaufende Beschäftigung mit der Thematik und eine ununterbrochene Aktualisierung. Damit nicht genug, stellt die Ermittlung des für die Unterhaltsberechnung erforderlichen bereinigten Nettoeinkommens alle Praktiker vor große Schwierigkeiten. Die Grundlage für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Hierbei ist jedoch zwischen dem Einkommen selbständig Tätiger und nicht selbständig Tätiger zu unterscheiden. Bei eine Selbständigen scheitert die genaue Bestimmung des relevanten Nettoeinkommens oftmals daran, dass in steuerrechtlicher Hinsicht andere Abzugspositionen Berücksichtigung finden als in familienrechtlicher Hinsicht. Für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens können gegebenenfalls ein Wohnvorteil bzw. ersparte Aufwendungen zu beachten sein. Es können auch verschiedene Abzugspositionen wie berufsbedingte Aufwendungen, Krankenkassenkosten, Altersvorsorge, Schulden etc. zu berücksichtigen sein. Hierbei kann es keine schematischen Lösungen geben. Vielmehr ist auf die Besonderheiten des Einzelfalles im Rahmen der Berechnung einzugehen und es kann nur für jeden einzelnen Fall eine Lösung geben.
Ziel
Durch das Seminar soll MitarbeiterInnen der Unterhalts- und Widerspruchsstelle von Jobcentern in die Lage versetzt werden das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Es soll ein Verständnis für den rechtlichen Rahmen von Unterhaltsberechnungen gegeben werden. Die gefundenen Positionen sollen jeweils juristisch vertretbar präsentiert werden können. Oftmals ergeben sich in der Einzelfallbearbeitung Fragestellungen, die keiner generellen Lösung zugänglich sind. Auf Grund der Vielzahl der Problemfelder wird es schwierig sein auf der einen Seite die rechtlich richtige Zuordnung zu erkennen und auf der anderen Seite alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
In zahlreichen Fallbeispielen wird ein Überblick über die einzelnen möglichen Zurechnungs- bzw. Abzugspositionen gegeben. Es wird erläutert, welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang bei der Prüfung und Berechnung eines Leistungsanspruchs zu berücksichtigen sind. Es gilt die Fertigkeit der Teilnehmer zu schulen, die möglichen Probleme zu erkennen und hierfür rechtliche Lösungen zu erarbeiten. Die Teilnehmer werden gebeten sowohl einen Taschenrechner als auch einen aktuellen Gesetzestext (BGB, FamFG, SGB II) mitzubringen.
Programm
08:30 |
Begrüßung und Vorstellung |
09:00 |
Einleitung und Überblick |
10:00 |
Einkunftsarten, Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit, Brutto-Netto-Berechnung |
11:30 |
Die einzelnen Abzugspositionen: Berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten, Altersvorsorge, Ersparte Aufwendungen, Doppelte Haushaltsführung, Firmenwagen, Wohnvorteil, Abfindungen, Schulden u.v.m. – anhand zahlreicher Fallbeispiele |
13:00 – 13:30 |
Pause |
13:30 |
Fortsetzung: Abzugspositionen |
15:00 |
Ende des Seminars |
Referentin
Dr. Alexandra Reichel ist seit 2008 Richterin am Amtsgericht Hamburg.
Frau Dr. Reichel ist gelernte Mediatorin und hat zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, Urteils- und Buchbesprechungen veröffentlicht. Zudem kommentiert sie im Beck OGK die Paragraphen zum Umgangsrecht sowie im Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, den Bereich der Elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Neben ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg und an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist sie u.a. Mitglied in der Wissenschaftlichen Vereinigung Familienrecht und beim Deutschen Familiengerichtstag.
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
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Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
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Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
-
Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 30. November 2023 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.
Datum: 7. Dezember 2023
Uhrzeit: 08:30 - 15:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Unterhaltsrecht und SGB II
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