Unterkunftskosten nach § 22 SGB II – Aktuelle Probleme/13. SGB II Änderungsgesetz
Inhalt
Neben der Existenzsicherung durch die Grundsicherung hat auch die Sicherung der Wohnung eine wichtige Bedeutung in der Arbeit von Jobcentern bzw. entsprechenden Leistungsträgern. Tatsächlich liegt in der Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums häufig ein erhebliches Konfliktpotential.
Sowohl Miete als auch Wohnungsgröße müssen in einem angemessenen Rahmen liegen. Die Angemessenheitsgrenzen können dabei je nach Region variieren.
Mit dem 13. Änderungsgesetz zum SGB II werden Änderungen besonders zu den Karenzzeiten in Kraft getreten, die es seitens der Leistungsträger zu berücksichtigen sind.
Das Seminar gibt einerseits einen Überblick über die bisherigen Regelungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II gemäß 12. Änderungsgesetz und nimmt dann den Fokus auf die Neuregelungen des 13. Änderungsgesetzes und entsprechende Handlungs-notwendigkeiten und – möglichkeiten seitens der Leistungsträger
Ziel
Ziel des Seminars ist, Zweifelsfragen bei der Anwendung der Neuregelungen durch das 12. und 13. Änderungsgesetz herauszuarbeiten und anhand von Fallbeispielen Lösungsansätze anzubieten.
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen von Jobcentern und der Leistungsträger nach dem SGB II und dem SGB XII sowie der rechnungsprüfenden Stellen
Programm
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09:00 |
Begrüßung und Einführung |
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09:10 |
Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach bisherigem Recht (Überblick) |
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09.45 |
Neuregelungen durch das 13. Änderungsgesetz |
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10:30 |
Pause (*Weitere Erholungspausen in Abstimmung zwischen den TN und den Referenten) |
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10:45 |
Einzelprobleme, insbesondere zur Karenzzeitregelung, zum Kostensenkungsverfahren, zum Zusicherungsverfahren nach § 22 Abs. 4 SGB II sowie zur Übernahme von Mietschulden |
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12:00 |
Ende der Veranstaltung
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Referent
Wolfgang Spekker ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Nach Stationen ab 1997 bei den Sozialgerichten Oldenburg und Aurich ist er seit 2009 bei der Zweigstelle Bremen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen tätig und seitdem mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst, zunächst als Berichterstatter im 15. Senat und seit 2015 als Vorsitzender des 13. Senats. Nach langjähriger Nebentätigkeit als Prüfer beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen ist er Referent bei Fortbildungsveranstaltungen für Proberichter und Fachautor (Kommentierungen zu den §§ 12a,13,16d und 25 SGB II im Gemeinschaftskommentar zum SGB II [Hrsg.: Dr. Karl-Heinz Hohm]).
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
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Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
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Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
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Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 29. August 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Datum: 12. Juni 2026
Uhrzeit: 09:00 - 12:00
Tagungsgebühr: €269,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online SGB II
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