Jobcenter-Praxis mit Alexander Lahne

Das Fortbildungsprogramm mit dem Referenten Alexander Lahne

Alexander Lahne ist Rechtsassessor (Volljurist), leitet das Sachgebiet „Recht im SGB II“ in einem großen bayerischen Jobcenter und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Widerspruchs- und Klagebearbeitung auf diesem Rechtsgebiet. Darüber hinaus ist er seit Jahren Referent, dies zu verschiedenen Themenkreisen des SGB II und des SGB X. Sein Anliegen ist es dabei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jobcentern unverzichtbares rechtliches Wissen praxisnah, entspannt und anschaulich zu vermitteln bzw. zu erweitern. Von entscheidendem Vorteil ist dabei, dass er selbst Praktiker in einer SGB-II-Behörde ist. Außerdem ist Alexander Lahne Autor bzw. Mitautor einschlägiger Fachliteratur zum SGB II und zum SGB X.

Bürgergeldgesetz: Die Neuregelungen im SGB II für das Vermittlungsteam

am 13.06.23 von 09 bis 12 Uhr

Zum 01.01.2023 trat der erste Teil einer großen Umstellung im Arbeitsbereich des Vollzuges des SGB II an, nämlich der Einführung des Bürgergeldes. Der zweite Teil wird zum 01.07.23 folgen.

Hiermit sind nicht nur Umstellungen in der Arbeitsweise der Leistungsabteilungen der Jobcenter, sondern auch die Neugestaltung zentraler Arbeitsmittel der Arbeitsvermittlung verbunden.

Das dreistündige Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Aussichten der Neugestaltung des SGB II auf der Grundlage des entsprechenden Gesetzesentwurfes.

Integrationsfachkräfte, persönliche Ansprechpartner/-innen oder Fallmanager/- innen

09:00

Begrüßung

09:15

Themenblock 1:

·         Grundsatz: Abschaffung des Vermittlungsvorranges

·         Erreichbarkeit nach § 7 b SGB II

·         Grundsatz des Förderns

·         Kooperationsplan inkl. Vergleich mit der Eingliederungsvereinbarung

·         Schlichtungsverfahren

·         Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II

10:30

Pause

11:45

Themenblock 2:

·         Leistungen nach §§ 16 i, j, k SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt, Bürgergeldbonus, ganzheitliche Betreuung)

·         Leistungsminderungen (Tatbestände, Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durch das Bürgergeldgesetz, Wegfall des Moratoriums, neue Rechtsfolgen bei Meldeversäumnissen und „großen“ Leistungsminderungen)

12:00

Ende der Veranstaltung

Bürgergeldgesetz: Die Neuregelungen im SGB II für das Leistungssteam

am 13.06.23 von 13 bis 16 Uhr

Zum 01.01.2023 trat der erste Teil einer großen Umstellung im Arbeitsbereich des Vollzuges des SGB II an, nämlich der Einführung des Bürgergeldes. Der zweite Teil wird zum 01.07.23 folgen.

Hiermit sind nicht nur Umstellungen in der Arbeitsweise der Leistungsabteilungen der Jobcenter, sondern auch die Neugestaltung zentraler Arbeitsmittel der Arbeitsvermittlung verbunden.

Das dreistündige Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Aussichten der Neugestaltung des SGB II auf der Grundlage des entsprechenden Gesetzesentwurfes.

Mitarbeitende der Leistungsabteilungen von Jobcentern.

13:00

Begrüßung

13:15

Themenblock 1:

·         Erreichbarkeit nach § 7 b SGB II

·         Einkommen: Nicht zu berücksichtigendes Einkommen; Neugestaltung der Freibeträge

·         Vermögen, insb. Karenzzeit

·         Vorrangige Leistungen

14:30

Pause

14:45

Themenblock 2:

·         Regelbedarfe

·         Kosten der Unterkunft, insb. Karenzzeit

·         Besonderheiten bei der Antragstellung

·         Sonderregelungen nach § 40 SGB II (z. B. Bagatellgrenze)

·         Vorläufige Bewilligung

·         Darlehen (hier: Aufrechnung)

16:00

Ende der Veranstaltung

Leistungsminderungen (Sanktionen) nach dem SGB II: Die Rechtslage ab dem 01.01.2023

am 04.07.23 von 09 bis 16 Uhr

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände es gibt, wie sie sauber auseinandergehalten werden können und welche Besonderheiten jeweils gelten.

Ferner wird besprochen, welche Besonderheiten wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) und nach der Einführung des Bürgergeldes zu beachten sind.

Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:

·         Wie unterscheide ich die Prüfung des „wichtigen Grundes“ und die „Härtefallprüfung“?

·         Liegt ein „Meldeversäumnis“ vor, wenn der Kunde auf eine Einladung hin in der Eingangszone vorspricht, aber nicht beim Vermittler? Wie lange darf die Leistungsminderung laufen?

·         Was gilt es im Bereich der Leistungsminderungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungs- und Leistungsstelle im Jobcenter zu beachten?

·         Kann durch das Tragen unangemessener Bekleidung bei einem Vorstellungsgespräch der Tatbestand einer Leistungsminderung gegeben sein?

·         Liegt ein Leistungsminderungstatbestand vor, wenn ein Kunde seine langjährige Arbeit durch ein Fehlverhalten verloren hat und eine Rechtsfolgenbelehrung nie erfolgte?

·         Kann ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von einem Meldetermin allein durch das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden?

·         Wie wirkt ein Widerspruch gegen einen Leistungsminderungsbescheid?

Der Referent stellt praxisrelevante Urteile vor, die z. B. zur Vermeidung von Widersprüchen zitiert werden können, diskutiert mit den Teilnehmenden Fälle der täglichen Praxis vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Thematik und zeigt entsprechende Lösungswege auf. Diskussion und Erfahrungsaustausch im Rahmen des Seminars sind möglich.

Wir bitten die Teilnehmenden Ihre eigenen Exemplare der einschlägigen Gesetzestexte (SGB I, II, III, X) sowie Haftzettel und Textmarker mitzubringen.

09:00 Uhr

Begrüßung und Einführung

09:30 Uhr

Die Tatbestände

Leistungsminderungen nach § 31 SGB II („große Sanktionen“)

·      Verstoß gegen Pflichten im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan

·      Nichtaufnahme/Abbruch Arbeit, Ausbildung, AGH usw.

·      Maßnahmen: Teilnahmevereitelung

·      Sperrzeittatbestände

·      Leistungsminderungen nach § 32 SGB II („kleine Sanktionen“): Meldeversäumnisse

11:00 Uhr

Pause

11:15 Uhr

„Wichtiger Grund“ als Gegenprüfung (für „große“ und „kleine“ Sanktionen)

Die Härtefallprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, festgeschrieben durch das Bürgergeldgesetz

12:15 Uhr

Mittagspause

13:00 Uhr

Das ordnungsgemäße Verfahren

·      Die Rechtsfolgenbelehrung: Form und Anforderungen

·      Zeitnahe Umsetzung der Leistungsminderung

14:30 Uhr

Pause

14:45 Uhr

Rechtsfolgen der Leistungsminderung

·      Minderung der Leistungen – Neu: „Gestaffelte große Sanktionen“

·      Beginn und Dauer des Minderungszeitraumes

·      Wohlverhaltensprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, festgeschrieben durch das Bürgergeldgesetz

·      Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Bereich des Rechts der Leistungsminderungen und ihre Wirkung

16:00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Von Anhörung bis Zuständigkeit: Die formelle Rechtmäßigkeit von SGB-II-Bescheiden unter Einbeziehung der Auswirkungen des Bürgergeldgesetzes

am 20.06.23 von 09 bis 16 Uhr

Im Verwaltungsverfahren der Jobcenter kommt es nicht nur auf eine materiell-rechtlich korrekte, sondern auch auf die formell einwandfreie Entscheidungsfindung an. Verfahrensfehler können zur Verzögerung des Arbeitsablaufes und zu einer beträchtlichen Kostenlast für die Jobcenter führen. Somit sind fundierte Kenntnisse des entsprechenden Verwaltungsverfahrensrechts – des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) – unerlässlich. Ein souveräner Umgang mit den entsprechenden Vorschriften erspart juristische Auseinandersetzungen und trägt zu einer straffen und haltbaren Entscheidungsfindung sowie zur Minimierung von Kostenrisiken bei.
Wichtiger Hinweis: Bitte halten Sie ihre eigenen Exemplare der einschlägigen Gesetzestexte (SGB I, II, III, X) bereit.

Der Referent diskutiert mit den Teilnehmenden kurze, aber anschauliche Fälle aus der täglichen Praxis der Grundsicherungsträger nach dem SGB II, dies vor dem Hintergrund entsprechender Rechtsprechung, zeigt Lösungswege auf und ermöglicht den Erfahrungsaustausch. Das Seminar ist sowohl für Einsteiger*innen als auch zur Auffrischung für erfahrene Fachkräfte geeignet.

Mitarbeitende von Leistungsabteilungen der Jobcenter

09:00

Begrüßung, Vorstellung und Einführung

09:15

Zuständigkeiten

·         sachliche und örtliche Zuständigkeit und gesetzliche Grundlagen

·         praxisrelevante Sonderprobleme (z. B. die ersatzweise Antragstellung nach § 5 Abs.3 SGB II)

·         sachliche Zuständigkeit und Besonderheiten für eine Antragstellung für einen nur einmonatigen Leistungsbezug (Stichwort: Heizkostenabrechnung)

Anhörung: § 24 SGB X

·         Anhörungsverfahren: Form und Frist

·         Ausnahmetatbestände

·         Heilung unterlassener / fehlerhafter Anhörung nach § 41 SGB X

·         Kostenfalle des § 63 Abs.1 Satz 2 SGB X mit Exkurs: Beispielberechnung Rechtsanwaltskosten nach dem RVG

Akteneinsicht: § 25 SGB X

·         Anspruch auf Akteneinsicht

·         ordnungsgemäßes Verfahren

10:45

Pause

11:00

Begründung eines Bescheides (§ 35 SGB X) und inhaltliche Bestimmtheit eines Bescheides (§ 33 SGB X) und Abgrenzung der Begriffe; Nichtigkeitsgründe

·         inhaltliche Anforderungen

·         Rechtsfolgen unterlassener/fehlerhafter Begründung

12:00

Pause

13:00

Rechtsbehelfsbelehrung

·         inhaltliche Anforderungen

·         Sonderprobleme

Wirksamkeit und Zustellung des Bescheides: §§ 37, 39 SGB X

·         Fristberechnungen

·         Exkurs: Bevollmächtigter im Verwaltungsverfahren

15:00

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

·         Zulässigkeitsvoraussetzungen bzw. Ablehnungsgründe

·         saubere Abgrenzung der beiden Fallkonstellationen incl. Fristen

Versagung und Entziehung nach § 60 ff. SGB I im Überblick

16:00

Ende des Seminars