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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG im FEG (Fachkräfteeinwanderungsgesetz) und seine Bedeutung für VermittlerInnen im Jobcenter

Inhalt

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten und regelt die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Es soll den deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffnen.

Ein wichtiger Bestandteil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für qualifizierte Fachkräfte. Es zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Bewerbungsprozess für beide Seiten effizienter zu gestalten und Potentiale besser auszunutzen.

Die Teilnehmer werden über die verschiedenen Aspekte des Gesetzes informiert, einschließlich der Voraussetzungen für die Einwanderung von Fachkräften, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und der Verfahrensweisen bei der Beschleunigung des Fachkräfteverfahrens.

Dabei werden folgende Punkte fokussiert und mit den TeilnehmerInnen diskutiert:

  • Überblick über das FEG und gesetzliche Kriterien für die Einstufung von Fachkräften und Definition von Branchen mit Fachkräftemangel
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG als wichtiger Bestandteil des FEG
  • Grundlagen für das bessere Verständnis der Bedürfnisse und Anforderungen von Arbeitsuchenden und Arbeitgeber; Anforderungen und Verfahren für die Einstellung ausländischer Fachkräfte und werden in der Lage sein, Arbeitgeber bei der Auswahl geeigneter Kandidaten zu unterstützen.
  • Möglichkeiten potenzielle Arbeitnehmer bei der Einreichung von Anträgen unterstützen können; Leistungen und Möglichkeiten, die im Rahmen des FEG zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen einer effektiven Vermittlung und Integration von ausländischen Fachkräften

Ziel

Das Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern ein umfassendes Verständnis des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG zu vermitteln, um sie bei ihrer Arbeit in Jobcentern und Arbeitgebern zu unterstützen.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen in Jobcentern können eine wichtige Rolle bei der Vermittlung zugewanderter Fachkräfte an geeignete Arbeitgeber und der Unterstützung bei den erforderlichen Verfahren und Voraussetzungen spielen.

Das Thema „Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG in Deutschland“ ist relevant sowohl für Mitarbeiter in Jobcentern als auch für Arbeitgeber. Es bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Programm

09:00

Begrüßung, Vorstellung und Vernetzung

09:15

Vorstellung des Themenbereichs

09:30

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

10:00

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG in Detail

11:00

Zwei Fallbeispiele aus Osteuropa und Indonesien; anschließende Fragerunde

12:00

Ende des Seminars

Referent*in

Maria Shabanova ist eine Beraterin in Fragen Anerkennungsverfahren und Job Coach.

Die Referentin verfügt über ein abgeschlossenes Master of Arts Studium im Bereich der Internationalen Kommunikation sowie über praktische Erfahrungen in der Vermittlung von Inhalten zu Themen wie „Anerkennungsverfahren in Berlin“, „Soziale Kompetenzen“ und „Digitalisierung der Kommunikation“ in Seminarformen online sowie in Präsenz.

Technik

Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.

Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:

  • Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
  • Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
  • Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.

  • Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.

  • Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.

  • Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.

  • Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.

Stornierung

Bis zum 27. Februar 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.

Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.


Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

Datum: 5. März 2024
Uhrzeit: 09:00 - 12:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Markt und Integration

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