Leistungsminderungen (Sanktionen) nach dem SGB II: Die aktuelle Rechtslage
Inhalt
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände es gibt, wie sie sauber auseinandergehalten werden können und welche Besonderheiten jeweils gelten.
Ferner wird besprochen, welche Besonderheiten nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung zu beachten sind.
Das Seminar beleuchtet auch geplante Verschärfungen bei den Leistungsminderungen.
Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:
· Wie unterscheide ich die Prüfung des „wichtigen Grundes“ und die „Härtefallprüfung“?
· Liegt ein „Meldeversäumnis“ vor, wenn der Kunde auf eine Einladung hin in der Eingangszone vorspricht, aber nicht beim Vermittler? Wie lange darf die Leistungsminderung laufen?
· Was gilt es im Bereich der Leistungsminderungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungs- und Leistungsstelle im Jobcenter zu beachten?
· Kann durch das Tragen unangemessener Bekleidung bei einem Vorstellungsgespräch der Tatbestand einer Leistungsminderung gegeben sein?
· Liegt ein Leistungsminderungstatbestand vor, wenn ein Kunde seine langjährige Arbeit durch ein Fehlverhalten verloren hat und eine Rechtsfolgenbelehrung nie erfolgte?
· Kann ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von einem Meldetermin allein durch das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden?
· Wie wirkt ein Widerspruch gegen einen Leistungsminderungsbescheid?
Der Referent stellt praxisrelevante Urteile vor, die z. B. zur Vermeidung von Widersprüchen zitiert werden können, diskutiert mit den Teilnehmenden Fälle der täglichen Praxis vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Thematik und zeigt entsprechende Lösungswege auf. Diskussion und Erfahrungsaustausch im Rahmen des Seminars sind möglich.
Programm
09:00 Uhr |
Begrüßung und Einführung |
09:30 Uhr |
Die Tatbestände Leistungsminderungen nach § 31 SGB II („große Sanktionen“) · Verstoß gegen Pflichten im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan · Nichtaufnahme/Abbruch Arbeit, Ausbildung, AGH usw. · Maßnahmen: Teilnahmevereitelung · Sperrzeittatbestände · Leistungsminderungen nach § 32 SGB II („kleine Sanktionen“): Meldeversäumnisse |
11:00 Uhr |
Pause |
11:15 Uhr |
„Wichtiger Grund“ als Gegenprüfung (für „große“ und „kleine“ Sanktionen)
Die Härtefallprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, festgeschrieben durch das Bürgergeldgesetz |
12:15 Uhr |
Mittagspause |
13:00 Uhr |
Das ordnungsgemäße Verfahren · Die Rechtsfolgenbelehrung: Form und Anforderungen · Zeitnahe Umsetzung der Leistungsminderung · Die (persönliche) Anhörung |
14:30 Uhr |
Pause |
14:45 Uhr |
Rechtsfolgen der Leistungsminderung · Beginn, Höhe und Dauer des Zeitraumes der Leistungsminderung · Wohlverhaltensprüfung |
15:15 Uhr
|
„Supersanktionen“ – Ein kurzer Überblick |
16:00 Uhr |
Ende der Veranstaltung |
Referent
Alexander Lahne ist Rechtsassessor (Volljurist), leitet das Sachgebiet „Recht im SGB II“ in einem großen bayerischen Jobcenter und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Widerspruchs- und Klagebearbeitung auf diesem Rechtsgebiet. Darüber hinaus ist er seit Jahren Referent, dies zu verschiedenen Themenkreisen des SGB II und des SGB X. Sein Anliegen ist es dabei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jobcentern unverzichtbares rechtliches Wissen praxisnah, entspannt und anschaulich zu vermitteln bzw. zu erweitern. Von entscheidendem Vorteil ist dabei, dass er selbst Praktiker in einer SGB-II-Behörde ist. Außerdem ist Alexander Lahne Autor bzw. Mitautor einschlägiger Fachliteratur zum SGB II und zum SGB X.
Technik
Sie erhalten ca. 1 Woche vor der Veranstaltung eine gesonderte Email-Einladung mit den Zugangsdaten, technischen Hinweisen zur Kommunikationsplattform Zoom und den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: Download-Center – Zoom
- Das Online-Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
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Es ist auch möglich, sich per Telefoneinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen.
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Für eine optimale Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
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Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Online-Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen vertraut.
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Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
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Bei Fragen zu Ihrer technischen Ausstattung, stehen wir Ihnen im Vorfeld des Seminars zur Klärung und für Tests gerne persönlich zur Verfügung.
Stornierung
Bis zum 29. Januar 2025 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Datum: 5. Februar 2025
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €395,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Jobcenter-Praxis mit Alexander Lahne
Weitere Veranstaltungen
09:00 - 16:00
09:00 - 16:00
Vorläufige Leistungsbewilligung und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II unter Berücksichtigung der Bürgergeldreform
Kategorie: Online | noch freie Plätze
09:00 - 16:00
09:00 - 16:00
Grundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und geplanter Änderungen für 2025
Kategorie: Online | noch freie Plätze