
Digitalisierung in Jobcentern/Sozialbehörden – Grundlagen und Anforderungen
Inhalt
Die Digitalisierung der Behörden muss aufgrund rechtlicher Vorgaben der E-Government-Gesetze, des Onlinezugangsgesetzes und verfahrens- und prozessrechtlicher Vorschriften voranschreiten. Ab dem 1. Januar 2022 sind Schriftsätze und Anlagen im gerichtlichen Verfahren als elektronisches
Dokument zu übermitteln. Damit besteht eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs auch für Jobcenter und Sozialbehörden. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen und Voraussetzungen und die rechtlichen Anforderungen an E-Akten. Die aktuelle Rechtsprechung und Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes werden
einbezogen.
Ziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Verwaltung.
Zielgruppe
Zuständige bzw. Verantwortliche für die Digitalisierung in Jobcentern und Sozialbehörden; Führungskräfte von Behörden; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Widerspruchsabteilungen der Jobcenter und Sozialbehörden.
Programm
09:00 Begrüßung und Einführung
09:15 Modul I
Digitalisierung – warum jetzt?
Digitalisierung der Kommunikation
• Elektronische Kommunikation mit den Gerichten
• Sichere Übermittlungswege
• Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
• Aktive Nutzungspflicht ab 1. Januar 2022
• Das elektronische Empfangsbekenntnis
• Formanforderungen
• Elektronische Kommunikation im Verwaltungs- und
Widerspruchsverfahren
o mit Bürgern und Rechtsanwälten und Verbänden
o mit anderen Behörden
• Signaturen
• Ausblick: ERV Ausbaugesetz (eBO)
12:00 – 13:00 Pause
13:00 Modul II
Digitalisierung der Akten
• Von der Papierakte zur elektronischen Behördenakte
• Anforderungen an die elektronische Aktenführung
• Scannen von Papierdokumenten nach dem Stand der Technik
• Akteneinsicht
• Übermittlung im gerichtlichen Verfahren
• Rundblick: Digitalisierung der Justiz
Digitalisierung und Datenschutz und IT Sicherheit
Digitalisierung von Verfahren und Prozessen
• Videoverhandlungen beim Sozialgericht
• Beweismittel
• Der elektronische Verwaltungsakt
16:00 Ende der Veranstaltung
Referent
Mike Witt ist Direktor des Sozialgerichts Lüneburg. Er bearbeitet Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Krankenversicherungsrecht. Zuvor war er Richter am Landesozialgericht und neben der richterlichen Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung u.a. für die Fortbildung der Richterinnen und Richter, die interne Organisation und für IT-Themen zuständig. Er übernahm die Projektleitung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit und leitet derzeit die Projekte zur Einführung der elektronischen Gerichtakte und der elektronischen Akte in der Verwaltung der niedersächsischen Sozialgerichte.
Technik
Sie erhalten eine gesonderte Email-Einladung über das Tool „GoToMeeting“ in der Sie ein Kennwort für den Zugang zum Webinar bzw. einen Zugangscode finden sowie eine Email mit den Unterlagen zum Seminar.
Hier ein paar Hinweise, um das Online-Seminar möglichst angenehm zu gestalten:
- Installieren Sie vor dem Seminar die APP mit dem Link: https://global.gotomeeting.com/install/487068245
- Das Seminar sieht Audio- und Videoübertragung vor, so dass wir empfehlen ein Laptop oder einen PC mit integrierter oder externer Kamera zu verwenden über das eine Verbindung zu „GoToMeeting“ herstellbar ist. Bei Verwendung eines Smartphones ist zu bedenken, dass die geteilten Dokumente weniger bequem gelesen werden können und dass es sich möglichst in einer feststehenden Halterung befinden sollte.
- Es ist auch möglich, sich per Direkteinwahl (ohne Video) in das Seminar einzuwählen
- Für die bessere Audioübertragung empfehlen wir Kopfhörer mit integrierter Sprechfunktion zu verwenden.
- Schaffen Sie am besten eine neutrale und ungestörte Arbeitsumgebung und beleuchten sie ihren Seminarplatz möglichst diffus (z.B. Deckenlicht von oben) um keine scharfen Schatten oder Lichteffekte zu bekommen.
- Schalten Sie sich am besten 15 Minuten vor dem Seminar zu und richten Sie sich mit Kamera und Kopfhörern (+ Getränk) bequem ein und machen sich dabei kurz mit den Funktionen
vertraut, bevor Sie auf „Ich bin bereit“ schalten. - Speichern Sie die mitgesendeten Dokumente am besten bei sich ab, so dass sie auf diese im Zweifel zugreifen können oder drucken sie diese vorher aus.
Stornierung
Bis zum 07. März 2022 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Datum: 14. März 2022
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Online Digitalisierung
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Buchungen
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