Präsenz-Seminar Leistungsminderungen (Sanktionen) nach dem SGB II: Die Rechtslage ab dem 01.01.2023
Da dieses Seminar im Hybrid-Format stattfindet, können Sie am Seminar auch Online teilnehmen.
Inhalt
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Tatbestände es gibt, wie sie sauber auseinandergehalten werden können und welche Besonderheiten jeweils gelten.
Ferner wird besprochen, welche Besonderheiten wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) und nach der Einführung des Bürgergeldes zu beachten sind.
Das Seminar beleuchtet auch die Verschärfungen bei den Leistungsminderungen, die durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz in das SGB II aufgenommen wurden.
Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:
· Wie unterscheide ich die Prüfung des „wichtigen Grundes“ und die „Härtefallprüfung“?
· Liegt ein „Meldeversäumnis“ vor, wenn der Kunde auf eine Einladung hin in der Eingangszone vorspricht, aber nicht beim Vermittler? Wie lange darf die Leistungsminderung laufen?
· Was gilt es im Bereich der Leistungsminderungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungs- und Leistungsstelle im Jobcenter zu beachten?
· Kann durch das Tragen unangemessener Bekleidung bei einem Vorstellungsgespräch der Tatbestand einer Leistungsminderung gegeben sein?
· Liegt ein Leistungsminderungstatbestand vor, wenn ein Kunde seine langjährige Arbeit durch ein Fehlverhalten verloren hat und eine Rechtsfolgenbelehrung nie erfolgte?
· Kann ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von einem Meldetermin allein durch das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden?
· Wie wirkt ein Widerspruch gegen einen Leistungsminderungsbescheid?
Der Referent stellt praxisrelevante Urteile vor, die z. B. zur Vermeidung von Widersprüchen zitiert werden können, diskutiert mit den Teilnehmenden Fälle der täglichen Praxis vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Thematik und zeigt entsprechende Lösungswege auf. Diskussion und Erfahrungsaustausch im Rahmen des Seminars sind möglich.
Wir bitten die Teilnehmenden Ihre eigenen Exemplare der einschlägigen Gesetzestexte (SGB I, II, III, X) sowie Haftzettel und Textmarker mitzubringen.
Referent
Alexander Lahne ist Rechtsassessor (Volljurist), leitet das Sachgebiet „Recht im SGB II“ in einem großen bayerischen Jobcenter und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Widerspruchs- und Klagebearbeitung auf diesem Rechtsgebiet. Darüber hinaus ist er seit Jahren Referent, dies zu verschiedenen Themenkreisen des SGB II und des SGB X. Sein Anliegen ist es dabei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jobcentern unverzichtbares rechtliches Wissen praxisnah, entspannt und anschaulich zu vermitteln bzw. zu erweitern. Von entscheidendem Vorteil ist dabei, dass er selbst Praktiker in einer SGB-II-Behörde ist. Außerdem ist Alexander Lahne Autor bzw. Mitautor einschlägiger Fachliteratur zum SGB II und zum SGB X.
Programm
09:00 Uhr |
Begrüßung und Einführung |
09:30 Uhr |
Die Tatbestände Leistungsminderungen nach § 31 SGB II („große Sanktionen“) · Verstoß gegen Pflichten im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan · Nichtaufnahme/Abbruch Arbeit, Ausbildung, AGH usw. · Maßnahmen: Teilnahmevereitelung · Sperrzeittatbestände · Leistungsminderungen nach § 32 SGB II („kleine Sanktionen“): Meldeversäumnisse |
11:00 Uhr |
Pause |
11:15 Uhr |
„Wichtiger Grund“ als Gegenprüfung (für „große“ und „kleine“ Sanktionen) Die Härtefallprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, festgeschrieben durch das Bürgergeldgesetz |
12:15 Uhr |
Mittagspause |
13:00 Uhr |
Das ordnungsgemäße Verfahren · Die Rechtsfolgenbelehrung: Form und Anforderungen · Zeitnahe Umsetzung der Leistungsminderung |
14:30 Uhr |
Pause |
14:45 Uhr |
Rechtsfolgen der Leistungsminderung · Minderung der Leistungen – Neu: „Gestaffelte große Sanktionen“ · Beginn und Dauer des Minderungszeitraumes · Wohlverhaltensprüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, festgeschrieben durch das Bürgergeldgesetz · Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Bereich des Rechts der Leistungsminderungen und ihre Wirkung |
16:00 Uhr |
Ende der Veranstaltung |
Veranstaltungsort
Hotel VICTORIA
Königstrasse 80
90402 Nürnberg
Stornierung
Bis zum 04. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung wird der Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch jederzeit eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Kontakt
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an: veranstaltungen@uve-regional.de. Frau Dolbonosova oder Herr Koch antworten Ihnen gerne auf Ihre Fragen.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.
Datum: 18. Juli 2024
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Tagungsgebühr: €0,00 zzgl. Umsatzsteuer
Kategorie: Nürnberg Jobcenter-Praxis mit Alexander Lahne
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